Briefwahl

Briefwahl


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:


  1. online (auch per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung)

  2. per E-Mail ( "Ich beantrage Briefwahl" mit Angabe Name, Geburtsdatum, Adresse und nach Möglichkeit die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung)

  3. per Post (Rückseite Wahlbenachrichtigung oder per Brief: "Ich beantrage Briefwahl" mit Angabe Name, Geburtsdatum, Adresse, nach Möglichkeit die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung und Unterschrift)

  4. persönlich in unserem Bürgerservice oder mit Vollmacht (Rückseite Wahlbenachrichtigung oder Schreiben: "Ich bevollmächtige Person XY – Briefwahl für mich zu beantragen und/oder Briefwahlunterlagen abzuholen")

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!


Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt/überbracht. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können anschließend innerhalb von Deutschland kostenfrei per Post an uns geschickt werden. Eine persönliche Abgabe beim Wahlamt/Bürgerservice ist hierfür nicht erforderlich.