Nutzung von städtischen Grundstücken

Nutzung von städtischen Grundstücken


DIe Nutzung von städtischen Grundstücken bedarf der vorherigen Genehmigung

Leider mussten wir in letzter Zeit wieder vermehrt feststellen, dass städtische Grundstücke (Grünflächen, Entwässerungsmulde, Wirtschaftswege, Bauplätze etc.) ohne Genehmigung der Stadt von Bürger*innen und/oder Firmen benutzt werden. Insbesondere zum Ablagern von Materialien und Aushub, Abstellen von Baumaschinen etc. und/oder zum Befahren.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei solchen Grundstücken um private Grundstücke der Stadt Grünstadt handelt und diese grundsätzlich nicht der Allgemeinheit zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung stehen.

Sollte es notwendig sein, dass ein städtisches Grundstück für eine Baumaßnahme o. ä. genutzt werden muss, so ist hierfür analog der Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen eine Gestattung notwendig.

Hierzu reichen Sie bitte mindestens 14 Tage vor Nutzungsbeginn einen formlosen schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) oder hier online mit folgenden Angaben an den Fachbereich Liegenschaften ein:

·         Antragsteller mit vollständigen Kontaktdaten

·         ausführende Firma (falls notwendig)

·         verantwortlicher Bauleiter (falls notwendig)

·         Örtlichkeit (Lage, Flst. Nr.)

·         Zeitraum der Maßnahme

·         Bezeichnung der Maßnahme

·         beanspruchter Flächenbedarf (m², Länge, etc.)

·         Art der Flächennutzung

·         Bankverbindung (für mögliche Kaution)


Nach Prüfung des Sachverhaltes wird voraussichtlich eine Gestattung erteilt, wofür eine Nutzungsentschädigung erhoben wird, ebenso eine mögliche Kaution.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Gestattung besteht.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.


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