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E-Rechnung
E-Rechnung
Zum 01.04.2025 tritt die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß § 3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln.
Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE)
Elektronische Rechnungen sind der Stadt Grünstadt über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller hier.
Welches Format?
Von der Stadt Grünstadt werden folgende Formate elektronischer Rechnungen akzeptiert:
- Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden. Die Rechnung ist per Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de zu übermitteln. Dies setzt voraus, dass Sie ein entsprechendes Nutzerkontos RLP eingerichtet haben. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist zwingend die Angabe der Leitweg-ID erforderlich. Die Leitweg ID für die Stadt Grünstadt lautet: 073320024024-001–28
- ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht. Diese sind per E-Mail an e-rechnung@gruenstadt.de zu übermitteln. Das gleich gilt für Rechnungen als PDF-Dateien, soweit Sie von E-Rechnungspflicht ausgenommen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: