Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Nordost, Änderung 2“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Nordost, Änderung 2“  Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 


Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Nordost, Änderung 2“ beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur umfassenden Gesamtsanierung und Modernisierung der Sportanlagen und Funktionsgebäude sowie Neuordnung der Erschließung im Bereich des Rudolph-Harbig-Stadions geschaffen werden. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Stadtgebiets, zwischen den Gleistrassen der Bahnstrecken Grünstadt-Ramsen im Westen und Grünstadt-Monsheim im Süden sowie der Gemarkungsgrenze Obrigheim im Osten und Norden.

Die 2. Änderung betrifft dabei nur einen Teilausschnitt des Geltungsbereichs des  Altbebauungsplans, soweit dieser innerhalb der Gemarkung Grünstadt liegt. Er erhält die Bezeichnung >Sportanlage Nordost, Änderung 2<. Folgende Grundstücke liegen ganz oder teilweise im Änderungsgebiet:

2074, 2075, 2076, 2077/5, 2077/7, 2077/8, 2077/6, 2077/3, 2107/1, 2107/2, 2115, 2126/1, 2125/1, 2125/2, 2126/2, 2127/2, 2374, 2373, 2372, 2371, 2370, 2369/1, 2368/1, 2367/1, 2366/1, 2365/1, 2364/1, 2363/1, 2362/1, 318/2, 2119, 2144, 2144/1, 4280/46.

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes „Sportanlage Nordost, Änderung 2“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Abgrenzungsplan 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026 hat der Stadtrat sodann dem Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung 04/2026 zugestimmt und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung dient gem. § 3 (1) BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung oder Neugestaltung des Gebiets sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt nun in Form einer Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes (planzeichnerische und textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, bereits vorliegende Umweltgutachten) im Internet sowie einer parallelen öffentlichen Auslegung der entsprechenden Planunterlagen in gedruckter Form. Hierbei wird auch Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.

Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen in der Zeit vom 24.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026.

Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen hier abgerufen werden.

Außerdem können die o.g. Planunterlagen in gedruckter Form im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen sind auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per E-Mail an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de vorgebracht werden.

Grünstadt, den 14.08.2026

Stadtverwaltung Grünstadt

In Vertretung Hans Tisch, Erster Beigeordneter