Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem - Korruptionsverdacht melden


Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten („Whistleblower-Richtlinie“, Richtlinie (EU) 2019/1937).

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz hinweisgebender Personen gestärkt werden und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigt sich ausschließlich mit Hinweisen / Whistleblowing im beruflichen Kontex. Wenn Sie als MItarbeitende der Stadtverwaltung Grünstadt,  BürgerInnen, VertragspartnerInnen oder ähnliches den Verdacht haben, dass bei Vorgängen innerhalb unserer Stadtverwaltung Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme eine Rolle spielen, können Sie sich direkt und anonym über das Hinweisgebersystem online an uns wenden:

Korruptionsverdacht melden


SIe können eine Meldung ebenfalls telefonisch 06257/9564433, per E-Mail meldungen@drei.plus oder per Post einreichen:

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