Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Die Übernahme der Fahrkosten für die Schülerbeförderung ist in § 69 Schulgesetz, § 33 Privatschulgesetz sowie der Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Schülerbeförderung und den Richtlinien des Landkreises Bad Dürkheim geregelt.

Voraussetzungen für Grundschüler:

Überschreitung der 2 Kilometergrenze zwischen Wohnung und Schule (Fußweg)

oder

der Schulweg ist besonders gefährlich (dies bedarf einer gesonderten Prüfung)

und

die Schülerinnen und Schüler besuchen die nächstgelegene zuständige Schule und haben ihren Wohnsitz in Rheinland Pfalz. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach Antragseingang (bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim) über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim ein kostenloses MAXX – Ticket bestellt. Die Übernahme der Kosten kann erst ab Antragstellung gewährt werden, eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.