Anlegung von Grundstückszufahrten

Anlegung von Grundstückszufahrten/Grüne Vorgärten


Leider hat die Versiegelung von Grundstücken und hier insbesondere die Versiegelung von Vorgärten zur Schaffung privater Parkplätze in der Vergangenheit sehr stark zugenommen und wirkt sich mittlerweile negativ auf den Allgemeingebrauch der Straße aus. Sie führen zu Problemen, wie dem Wegfall öffentlicher Parkmöglichkeiten und bereiten Zulieferern, Dienstleistern oder Besuchern Schwierigkeiten Parkplätze zu finden. Teils werden Zufahrten auch verkehrsgefährdend geplant bzw. ausgeführt.

Unabhängig von den verkehrlichen Problemen erfüllt die Erhaltung der Grünflächen eine wichtige Rolle im Klima- und Artenschutz. Ferner sollte stets versucht werden das Wasser von versiegelten Flächen örtlich versickern oder bei großen Anlagen verdunsten zu lassen. Dies hilft die Abwasser- und Regenwasserkanäle zu entlasten.

Durch den Erhalt der Vorgartenflächen kann die Stadt Grünstadt sowohl städtebauliche als auch ökologische Ziele erreichen. Es wird eine attraktive und harmonische Umgebung geschaffen, die gleichzeitig den Schutz vor Starkregen und Überschwemmungen gewährleistet.

Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass die Anlegung von Zufahrten im Einklang mit den Vorschriften des Straßen- und Baurechts und nach Abwägung mit dem öffentlichen Interesse erfolgt.

Rechtlich hat der Eigentümer oder Anlieger eines Grundstücks grundsätzlich nur Anspruch auf eine Zufahrt zu seinem Grundstück. Jede weitere Zufahrt stellt eine Sondernutzung dar, die rechtlich überprüft werden muss. Eine Sondernutzungsgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Einzelinteressen müssen demnach dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Straßennetz untergeordnet werden.

Der Eigentümer oder Bauherr ist verpflichtet, neue Zufahrten oder Veränderungen an bestehenden Zufahrten anzuzeigen und einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen.

Der Antrag kann mit dem Antragsformular über das Ordnungsamt eingereicht werden und sollte ein Begleitschreiben mit Erläuterungen sowie einen Lageplan/Fotos mit Darstellung der Maßnahme und der geplanten Zufahrt enthalten. Ferner muss die ordnungsgemäße Entwässerung/Versickerung der versiegelten Fläche nachgewiesen werden (Vordruck Entwässerung).

Die Bauverwaltung prüft dann zusätzlich, ob ein Bebauungsplan existiert, der die Versiegelung von Vorgartenflächen untersagt. In einigen Fällen kann auch ein baurechtliches Verfahren erforderlich sein.

Bereits ohne Sondernutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung hergestellte Zufahrten werden im Rahmen von zukünftigen Straßenumbaumaßnahmen überprüft. Wenn der Eigentümer keine Genehmigung vorlegen kann, müssen diese unter Umständen zurückgebaut werden, falls dies im Rahmen der Straßenplanung erforderlich ist.


Sondernutzungsantrag

Entwässerungsantrag