Beratung für Existenzgründer & Unternehmen

Beratung für Existenzgründer und Unternehmen


Wirtschaftsförderung VG Leiningerland und Stadtverwaltung Grünstadt


Kostenfreie Beratung für Unternehmer und Existenzgründer in Kooperation mit der IHK Pfalz und der HWK Pfalz


Nach dem Auftakt der diesjährigen Beratungsangebote für Unternehmer und Existenzgründer im März 2026 bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, bietet die Wirtschaftsförderung der Stadt Grünstadt nun den 2. Beratungstag an. In Zusammenarbeit mit der IHK Pfalz sowie der HWK Pfalz werden 2026 insgesamt 4 Unternehmenssprechtage veranstaltet.

Diese richten sich sowohl an Existenzgründer als auch an bestehende Unternehmen aus dem Einzugsgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland und der Stadt Grünstadt.


Die Ansprechpartner der IHK Pfalz und der HWK Pfalz bieten den interessierten Unternehmen bzw. Personen, die vor einer Neugründung stehen, individuelle Beratung an.
Bei bestehenden Unternehmen liegt ein besonderer Fokus auf Fördermöglichkeiten für Investitionen sowie Erweiterungsmöglichkeiten, Nachfolgeregelung und Mitarbeitergewinnung. Für Gründungsinteressierte wird eine umfassende Beratung zu zentralen Themen der Unternehmensgründung, darunter Businessplan, Steuern, Sozialversicherung, Lizenzen und Gewerbeanmeldungen angeboten.


Datum: 01. Oktober 2026
Zeit: 10:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestr. 11, Besprechungszimmer 1. OG, Zimmer 115, 67269 Grünstadt
Termine: Sechs Beratungsslots à ca. 60 Minuten
Anmeldung: über das Anmeldeformular auf https://www.vg-l.de/

Anmeldeschluss: 22. September 2026


Kontakt (für Rückfragen): Wirtschaftsförderung der VG Leiningerland, Sandra Schnober 06359 – 8001 3004 oder wirtschaftsfoerderung@vg-l.de

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich wertvolle Expertenratschläge einzuholen und Ihre unternehmerische Zukunft erfolgreich zu gestalten!



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Ein weiterer Termin ist für den 18. November (Stadt Grünstadt) angesetzt. Anmeldungen sind jeweils ab vier Wochen vor dem jeweiligen Termin nach Ankündigung über die Verwaltungskanäle möglich.