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Integriertes Vorreiterkonzept Klimaschutz
Integriertes Vorreiterkonzept Klimaschutz
Das Vorhaben „Integriertes Vorreiterkonzept für die Stadt Grünstadt wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Nationale Klimaschutzinitiative
Förderkennzeichen: 67K25491
Laufzeit: Dezember 2024 bis November 2025
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Hier geht es zur nationalen Klimaschutzinitiative: www.klimaschutz/kommunalrichtlinie
Was ist ein integriertes Vorreiterkonzept ?
Betrachtungsgegenstandes (z.B.: Gebäude, Unternehmen, Kommune, Staat …. ) getan werden sollte, um ein definiertes Klimaziel zu erreichen.
Wie jedes Klimaschutzkonzept besteht auch ein iVK im Wesentlichen aus drei Teilen:
- der Ist-Analyse der Treibhausgasemission (bezogen auf ein Basisjahr) des betrachteten Gegenstandes mit Festlegung der Ziele für das Ende des anschließenden Betrachtungszeitraumes.
- Der Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten - sog. Maßnahmen- in den verschiedenen Handlungsfeldern für die beteiligten Akteure mit der Beurteilung der Auswirkungen auf die Treibhausgasemission bei deren Umsetzung.
- Die Darstellung des Endzustandes nach Umsetzung der Maßnahmen ggfs. unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen einschließlich der Wege der Umsetzung.
Insofern besteht ein iVK eigentlich aus zwei Konzepten: Denn der betrachtete Gegenstand ist einmal die Kommune als Gebietskörperschaft; zum anderen ist es die Stadtverwaltung selbst.
Für beide Akteure sind unterschiedliche Ziele vorgegeben, die das derzeit gültige Klimaschutzziel der Bundesregierung übertrifft: Für die Kommune ist 2040; für die Verwaltung 2035 als Jahr zu nehmen, in dem die Treibhausgasneutralität erreicht wird; das Ziel ist also vorgegeben.
Daher der Name Vorreiterkonzept.
„integriert“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Maßnahmen die erarbeitet werden, nicht allgemeiner Natur sind, sondern stets den konkreten Bezug zu Grünstadt (bzw. der Stadtverwaltung) haben.
Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass das Konzept selbst aus zwei Teilen besteht:
Zum einen werden in einem Textteil die Arbeitsschritte und Ergebnisse dargestellt. Zum anderen werden, in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst, einzelne Projekte/ Projektbündel dargestellt, die die Stadt(verwaltung) zur Zielerreichung ergreifen sollte.
Integriertes Vorreiterkonzept für Grünstadt: Zusammenfassung und Downloads
Der Weg zum Vorreiterkonzept erfolgte über folgende Schritte:
September 2022: Stadtratsbeschluss über die Erstellung
Februar 2023: Antragstellung auf Förderung nach Einholung aller relevanten Informationen
Juni 2024: Förderbescheid für die Fördermittel des Bundes
Dezember 2024: Vertragsabschluss mit dem Leipziger Institut für Energie
April 2025: Antrag auf Laufzeitverlängerung bis 30.11.2025
4.11.2025: Annahme des fertigen Konzeptes durch den Stadtrat
Die wichtigsten Aussagen des Konzeptes sind:
- Von 2011 (Basisjahr des alten Klimaschutzkonzeptes) bis 2022 (Basisjahr des iVk) sind die Treibhausgasemissionen um 22 % von 127 Kilotonnen auf 99 Kilotonnen CO2 äquivalent gefallen.
- Sektoral ist dieser Rückgang in der Industrie und den Haushalten zu verzeichnen, während der Verkehrssektor keinen Rückgang an Emissionen zu verzeichnen hat.
- Der Rückgang ist vordringlich auf die gesunkene Emission pro kWh Stromverbrauch zurückzuführen.
- Grünstadt als Kommune kann eine rechnerische Treibhausgasneutralität bis 2040 weitgehend erreichen; die Verwaltung kann das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2035 erreichen.
- Notwendig hierfür ist im Bereich der Energieerzeugung die konsequente Ausnutzung aller Möglichkeiten, die die Photovoltaik bietet unter gleichzeitiger Nutzung aller Möglichkeiten der Effizienzsteigerung, wie z.B. Dämmung von Gebäuden, Wärmepumpen usw.
Die im Rahmen von KIPKI (siehe dort) bereits ergriffenen Maßnahmen sind zielführend.
- Für die Erreichung der, von der Tages- bzw. Jahreszeit unabhängigen Treibhausgasneutralität sind Speicher und weitere erneuerbare Energieträger notwendig.
- Im Bereich Verkehr ist eine Mobilitätswende notwendig, um Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verlagern. Kommunale Handlungsmöglichkeiten sind die Gestaltung von Push-; z.B. weniger Parkplätze, und Pull-Maßnahmen; z.B. attraktive Radwege.
Integriertes Vorreiterkonzept der Stadt Grünstadt
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure
Die Kernaufgabe des integrierten Vorreiterkonzeptes bestand darin, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, mit deren Umsetzung die Ziele der Klimaneutralität in 2035 bzw. 2040 erreicht werden können. Grundsätzlich unterlag der Maßnahmenkatalog keiner Beschränkung in jedweder Hinsicht.
Um realistische; das heißt durchführbare Maßnahmen in sachlicher und finanzieller Hinsicht zu entwickeln, ist die Beteiligung der Akteure als Träger der Maßnahmen ein wichtiger Baustein.
Die Struktur des integrierten Vorreiterkonzeptes mit zwei Betrachtungsgegenständen und zwei unterschiedlichen Zielszenarien erforderte zwei unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Beteiligung relevanter Akteure bzw. in der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Akteursbeteiligung in der Verwaltung
Innerhalb der Verwaltung wurde ein Projektteam aus Vertretern der Verwaltung, der Stadtwerke, des Leipziger Instituts für Energie als externem Dienstleister sowie dem Bürgermeister gebildet, das alle drei Monate zusammentrat, um über den Fortschritt des Projektes und die geplanten nächsten Schritte zu unterrichten.
Der Focus der Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sollte Verwaltungsintern nicht nur auf der direkten Reduktion des Primärenergieverbrauchs liegen, sondern auch auf der Verringerung von indirektem auch „grauem“ Energieverbrauch der Verwaltung liegen, der durch die Verwendung und den Verbrauch von Produkten im Verwaltungsprozess entsteht.
Mit diesem Hintergrundwissen werden einige Maßnahmen aus dem Katalog leicht als solche verwaltungsinterner Natur erkennbar.
Die Beteiligung selbst wurde in einem halbtägigen workshop durchgeführt. Die Teilnehmer wurden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt und anschließend in einer Videokonferenz auf den Zweck und die Inhalte vorbereitet. Es wurden alle verwaltungsinternen Abteilungen mit mindestens 2 Mitarbeitern beteiligt.
Wie auf den Bildern zu erkennen ist, wurden in kleineren moderierten Gruppen zu verschiedenen Themen in Stichworten Maßnahmen vorgeschlagen, die anschließend gemeinsam, zum Teil direkt, in Maßnahmenvorschläge gefasst wurden.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure
Am 23. April 2025 wurden in einer Auftaktveranstaltung die Öffentlichkeit zur Information über den Prozess der Konzepterstellung und erste Ergebnisse der IST-Analyse eingeladen. Hier wurde dann auf die anschließenden workshops verwiesen.

Pressemitteilung vom 27.05.2025
In drei thematisch unterschiedlichen Workshops wurden von den Teilnehmenden Ideen und Anregungen von Maßnahmen zu den Themen
- Wohnen und Energieversorgung am 27. Mai 2025
- Wirtschaft und Energieversorgung am 10. Juni 2025
- Mobilität und Konsum am 11. Juni 2025
erarbeitet.
Ein Workshop gliederte sich in einen Impulsvortrag zum Thema durch einen eingeladenen Experten.
