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1. Nachtragshaushaltssatzung- und Plan 2025
1. Nachtragshaushaltssatzung- und Plan 2025
Bekanntmachung der Stadt Grünstadt
Einsichtnahme in den Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2025 und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan (Nachtragshaushalt 2025) habe ich am 30.05.2025 dem Stadtrat zugeleitet.
Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus, Kreuzerweg 2, Zimmer 24, 2. Obergeschoss bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Grünstadt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung in der Rheinpfalz (02.06.2025) bei der Stadtverwaltung, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, Vorschläge zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 (z. B. zu Einsparmöglichkeiten) einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, oder elektronisch an finanzabteilung@gruenstadt.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Stadtverwaltung Grünstadt, den 30.05.2025
Klaus Wagner
Bürgermeister