Eingeschränktes Haltverbot für die Müllentsorgung im Norden von Grünstadt

Eingeschränktes Haltverbot für die Müllentsorgung im Norden von Grünstadt


Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim in folgenden Straßen eingeschränktes Haltverbot an Dienstagen zur Gewährleistung der Müllentsorgung angeordnet wird:

  • Ernst-Reuter-Straße: Probeweise Testung von eingeschränktem Haltverbot lediglich im Bereich des Wendehammers
  • Berliner Straße: Eingeschränktes Haltverbot in der gesamten Straße
  • Schlesingerstraße (Teilstück zwischen Dr. Hans-Böckler-Straße und Schillerstraße)

beidseitig eingeschränktes Haltverbot

Die Verkehrsteilnehmenden werden um Beachtung gebeten.