Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch sowie über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch sowie über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. § 13 a Baugesetzbuch zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung“ beschlossen.

Die 5. Änderung betrifft den östlichen Teilbereich des Bebauungsplangebiets, mit dem Gelände der Haupt- und Nebengebäude des Krankenhauses am Westring sowie den Einmündungsbereich der Straße Am Bergel. Der Geltungsbereich des Änderungsgebiets ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

Abgrenzungsplan

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung“ betrifft damit die Flurstücksnummern 973/23, 973/24, 973/25, 973/30 sowie teilweise 1031/3 (Straßenparzelle).

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für verschiedene Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen geschaffen werden, die erforderlich sind um das Gebäude des Kreiskrankenhauses Grünstadt umfassend zu modernisieren und an die gestiegenen Anforderungen des medizinischen Leistungsangebots anzupassen.

Der Bebauungsplan wird gem. Beschluss des Stadtrates vom 10.12.2024 im vereinfachten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m § 13 BauGB geändert, weil die Bauleitplanung der Verwirklichung eines Infrastrukturvorhabens und damit der Innenentwicklung dient und die zulässige Grundfläche die Vorgabe nach § 13a (1) 1 BauGB nicht überschreitet. Es wird darauf hingewiesen, dass hierbei von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, sowie einer Angabe nach § 3 Absatz 2, Satz 1 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 30.09.2025 hat der Stadtrat sodann dem Entwurf des Bebauungsplans „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung, 5. Änderung“ in der Fassung 08/2025 zugestimmt und auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Die Durchführung der öffentlichen Auslegung erfolgt nun in Form einer Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes (planzeichnerische und textliche Festsetzungen, Begründung) im Internet sowie einer parallelen öffentlichen Auslegung der entsprechenden Planunterlagen in gedruckter Form. Hierbei wird auch Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.

Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „West II, Kreiskrankenhaus mit Parkplatzerweiterung, 5. Änderung“ erfolgen in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026. Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen im Internet hier abgerufen werden.

Außerdem können die o.g. Planunterlagen in gedruckter Form im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist. Da im beschleunigten Verfahren keine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, kann sich die Öffentlichkeit während der Auslegungsdauer auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen sind auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung auf elektronischem Weg an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de oder bei Bedarf auch schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt vorgebracht werden.

Darüber hinaus wird auf folgendes hingewiesen:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, § 4a (5) S. 1 BuGB.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Grünstadt, den 28.11.2025

Stadtverwaltung Grünstadt

Klaus Wagner, Bürgermeister