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Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Neuaufstellung des Landschaftsplanes Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Neuaufstellung des Landschaftsplanes Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung wurde auch die Neuaufstellung des Landschaftsplanes beschlossen.
Gemäß § 5 (1) BauGB soll der Flächennutzungsplan für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darstellen. Er ist damit der vorbereitende Bauleitplan, aus welchem künftig die verbindlichen Bebauungspläne für die einzelnen Baugebiete zu entwickeln sind.
Der Landschaftsplan wird gem. § 5 (3) Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für den Flächennutzungsplan erstellt und soll sodann unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellung in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Die abwägende Integration der Inhalte des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan erfolgt dabei erst im weiteren Aufstellungsverfahren.
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgen jeweils für den Bereich des gesamten Stadtgebiets, einschließlich der beiden Stadtteile Asselheim und Sausenheim.
Der Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.
In seiner öffentlichen Sitzung vom 30.09.2025 hat der Stadtrat sodann dem Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 06/2025 sowie dem Vorentwurf des Landschaftsplanes in der Fassung 07/25 zugestimmt und auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung dient gem. § 3 (1) BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt nun in Form einer Veröffentlichung der Vorentwürfe der Flächennutzungsplanung (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) und der Landschaftsplanung (9 Fachpläne, Erläuterungsbericht, Beurteilung der Entwicklungsabsichten) im Internet sowie einer parallelen öffentlichen Auslegung der entsprechenden Planunterlagen. Hierbei wird auch die Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.
Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 10.04.2026 Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen hier abgerufen werden.
Außerdem können die o.g. Planunterlagen in gedruckter Form im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung der Planentwürfe gegeben ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen sind auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung auf elektronischem Weg an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de oder bei Bedarf auch schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt vorgebracht werden.
Grünstadt, den 06.02.2026
Stadtverwaltung Grünstadt
Mimmo Scarmato, Bürgermeister