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Anpassung der Nutzungsentschädigung für die Grillhütte im Stadtpark ab 01.01.2026
Anpassung der Nutzungsentschädigung für die Grillhütte im Stadtpark zum 01.01.2026
Die nächste Grillsaison kommt schneller als man denkt – deshalb vorab ein wichtiger Hinweis zur Nutzungsentschädigung.
Ab 01.01.2026 beträgt die Nutzungsentschädigung für die Grillhütte 100,00 €. Hintergrund sind die gestiegenen Unterhaltungs- und Betriebskosten. Die Grillhütte soll auch künftig in einem guten, gepflegten Zustand sein und jedem Nutzer viel Freude bringen.
Die Kaution in Höhe von 150,00 € bleibt unverändert und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Grillhütte selbstverständlich zurückerstattet.
Wir freuen uns, wenn die Grillhütte auch weiterhin ein beliebter Treffpunkt für Feste und Begegnungen bleibt und danken für Ihr Verständnis.
Reservierungen für die Saison 2026 nehmen wir ab sofort gerne entgegen:
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