Stiftung Grünstadt

Stiftung Grünstadt


Logo Stiftung


Stiftungsgründung:

Im Jahr 2005 wurde die Stadt Grünstadt mit einem Erben des Asselheimer Bürgers, Herbert Karle, bedacht. Dieses Vermögen soll für Aufgaben die das Grünstadter Gemeinwesen fördern verwendet werden und einen Anreiz für weiteres bürgerschaftliches Engagement und weitere Zustiftungen schaffen. Um dies umzusetzen wurde die Stiftung Grünstadt gegründet, welche am 18. Dezember 2009 durch die Aufsichts– und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier anerkannt wurde.

Das Anfangsstiftungsvermögen beträgt 224.000 €.

Der Stiftungszweck umfasst die Förderung von Kultur, Heimatpflege und Sport in der Stadt Grünstadt sowie die Förderung des Völkerverständigungsgedankens der Stadt Grünstadt.

Bedacht werden sollen hierbei die steuerbegünstigten Grünstadter Vereine und Institutionen, die auf den genannten Gebieten das Gemeinwesen in Grünstadt voranbringen.


Zustiftung zur Stiftung Grünstadt:

Wenn Sie die Stiftung Grünstadt finanziell unterstützen möchten gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:

Zustiftung:

Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Aus den daraus resultierenden Erträgen werden Grünstadter Vereine und Institutionen gefördert, die den Stiftungszweck erfüllen.

Eine weitere Möglichkeit der Zustiftung über den Tod hinaus besteht darin, dass Sie die Stiftung Grünstadt beerben.

Spende:

Alternativ zur Zustiftung besteht auch die Möglichkeit einer Spende. Die Spende wird in voller Höhe einem bestimmten Projekt oder Verein zugeführt.

Im Gegensatz zur Spende wirkt sich eine Zustiftung dauerhaft aus. Gemäß § 10 EStG können Sie Ihre Zustiftung oder Spende an eine gemeinnützige Stiftung auch steuerlich geltend gemacht werden.

 

Satzung (pdf, 381 KB)


Keine Mitarbeitende gefunden.