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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtverwaltung Grünstadt benötigen (zum Beispiel für erlaubnispflichtige Gewerbe, Erteilung öffentlicher Aufträge und andere), können Sie diese über unser Formular anfordern.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 15 Euro und ist im Voraus zu bezahlen.
Überweisen Sie die Gebühr vorab auf das Konto der Stadtkasse Grünstadt DE62 5465 1240 0010 0162 93, BIC MALADE51DKH bei der Sparkasse Rhein-Haardt.
Geben Sie als Verwendungszweck "Unbedenklichkeitsbescheinigung " sowie den Namen derjenigen Person oder Firma an, für welche die Bescheinigung benötigt wird.
Nach Eingang der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung zugesandt.
Alle Felder mit * gekennzeichnet sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.
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