Grillhütte

Grillhütte


Anmietung der städtischen Grillhütte:

Sie planen einen Geburtstag, Familienfest oder ein Treffen mit Freunden und suchen noch eine Location? Wie wäre es mit einem Grillfest im Stadtwald auf dem Grünstadter Berg?

Die Grillhütte kann grundsätzlich von April bis Oktober angemietet werden, allerdings richten sich die Eröffnungs- und Abschlusstermine nach der jeweiligen Wetterlage.

Die Terminvergabe erfolgt für die städtische Grillhütte ausschließlich über unsere Liegenschaftsabteilung. Bei Interesse können Sie über das Online-Antragsformular eine Reservierungsanfrage stellen oder direkt eine verbindliche Buchung vornehmen, sofern der Wunschtermin frei ist. Dies ist über den Belegungsplan ersichtlich.

Bei Terminreservierung sind die Nutzungsgebühr (75,00 Euro) und die Kaution (150,00 Euro) innerhalb einer Woche bei der Stadtkasse Grünstadt einzuzahlen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer verbindlichen Buchung eine Stornierung der angemieteten Grillhütte unverzüglich dem Fachbereich –Liegenschaften- mitzuteilen ist. Erfolgt eine Stornierung nicht bis spätestens 14 Tage vor Benutzung der Grillhütte, so ist die Nutzungsgebühr in voller Höhe zu entrichten bzw. es erfolgt keine Erstattung dieser. Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb der 14 Tagefrist, reduziert sich die Stornierungsfrist entsprechend.

Achtung: Liegt der Verwaltung zwei Wochen nach Reservierung der Grillhütte kein schriftlicher Antrag  vor, wird die Reservierung aufgehoben.

Die Hütte ist für höchstens 80 Personen zugelassen. Großveranstaltungen wie z.B. Polterabend oder gewerbliche Partys sind nicht gestattet. 


Ausstattung der Grillhütte:

  • Grillplatz mit zwei großen Grillrosten und zwei Steckdosen
  • Außenbereich mit Tischen und Bänken für ca. 80 Personen
  • Starkstromanschluss am Toilettenhaus
  • Kühlschrank
  • Außenwaschbecken
  • Damen- und Herrentoilette mit fließend Wasser (heiß und kalt)

Mitzubringen sind:

  • Grillkohle
  • Reinigungsmittel und Reinigungshelfer
  • Müllbeutel
  • Geschirr, Besteck, Gläser etc.




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