Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Am Kreuz“, Ortsteil Asselheim Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Am Kreuz“, Ortsteil Asselheim   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 


Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner Sitzung vom 01.10.2024 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Am Kreuz“ beschlossen.

Die Satzung betrifft das bebaute Grundstück Am Kreuz, Flst. Nr. 1388/2, das am äußersten nordöstlichen Rand der bebauten Ortslage des Ortsteils Asselheim, nördlich des unbefestigten Wirtschaftsweges Am Kreuz bzw. östlich der weilerartigen Bebauung „Ziegelhütte“ liegt. Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Abgrenzungsplan

Mit der Entwicklungssatzung soll das bebaute Außenbereichsgrundstück Am Kreuz, Flst. Nr. 1388/2 der zusammenhängend bebauten Ortslage gem. § 34 (1) S. 1 BauGB zugeordnet und hierbei die Zulässigkeitsvoraussetzungen durch einzelne Planfestsetzungen weiter konkretisiert werden.

Die Satzung wird gem. § 34 (6) S. 1 BauGB nach den Vorschriften für ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Es wird gem. § 13 (3) S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass dabei von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, sowie einer Angabe nach § 3 Absatz 2, Satz 1 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB, abgesehen wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2025 hat der Stadtrat die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung des Satzungsentwurfs im Internet und die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, bzw. mind. von 30 Tagen, beschlossen, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 3 (2) S. 1 auf der Homepage der Stadt Grünstadt erfolgt in der Zeit vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025.

Innerhalb des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen hier abgerufen werden.

Außerdem können die o.g. Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Planentwurfs gegeben ist. Da im beschleunigten Verfahren keine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, kann sich die Öffentlichkeit während der Auslegungsdauer auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Planunterlagen können auch über die Verknüpfung des Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abgerufen werden (www.geoportal.rlp.de).

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Planung auf elektronischem Wege per E-Mail an bauleitplanverfahren@gruenstadt.de oder bei Bedarf auch auf schriftlichem Weg an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt vorgebracht werden.

Darüber hinaus wird auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Entwicklungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt

 

Grünstadt, den 12.09.2025

Stadtverwaltung Grünstadt

Klaus Wagner, Bürgermeister