Bekanntmachung der Stadt Grünstadt - Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd – An der B 271, Teilbereich 2“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd – An der B 271, Teilbereich 2“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 


Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd – An der B 271, Teilbereich 2“ beschlossen. 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen u.a. die Ergebnisse der mittlerweile vorliegenden Entwässerungsvorplanung in die Bauleitplanung einfließen, um eine wirtschaftliche und zweckmäßige Gesamtentwässerung sowie Erschließung des Plangebiets zu ermöglichen, die auch den Anforderungen aktueller Niederschlagsereignisse entspricht.  Zudem sollen die Auswirkungen der zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen im Bereich des ehem. Biokompostwerksgeländes berücksichtigt und weitere Aktualisierungen vorgenommen werden. 

Die 1. Änderung  betrifft dabei den gesamten Geltungsbereich des rechtwirksamen Bebauungsplans, der eine rd. 19,2 ha große und heute noch unbebaute Freifläche im direkten östlichen Anschluss an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Süd erfasst, zwischen der Obersülzer Straße (L 453) im Norden, der Umgehungsstraße B 271/Neu im Osten und Süden und den bebauten Gewerbegrundstücken an der Ferdinand-Porsche-Straße bzw. der Daimlerstraße im Westen. Mit der 1. Änderung wird der Geltungsbereich um das Gelände des ehem. Biokompostwerk erweitert sowie eine weitere Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle ausgewiesen. 

Die Umgrenzung des erweiterten Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Umgrenzung der  Fläche für eine zusätzliche Ausgleichsmaßnahme ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.


Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 14.02.2023 hat der Stadtrat sodann den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd – An der B 271, Teilbereich 2“ beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen.

Damit sich Bürger und Öffentlichkeit über die Planungsinhalte informieren können, wird nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der bereits vorliegenden Umweltinformationen durchgeführt. Hierbei wird im Sinne von § 3 (1) BauGB auch Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz durch Veröffentlichung der Planunterlagen hier auf unserer Homepage in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023

Zusätzlich können die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist.

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per E-Mail an dirk.theobald@gruenstadt.de vorgebracht werden.

Grünstadt,  12.05.2023

Stadtverwaltung Grünstadt
Klaus Wagner, Bürgermeister