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Handwerkerparkausweis
Handwerkerparkausweis MRN beantragen
Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital. Seit Anfang September 2025 steht nun ein neues, deutlich benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Handwerksbetriebe ihre Ausnahmegenehmigungen noch einfacher beantragen und verwalten können.
Was muss man wissen?
- Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
- Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
- Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.
Was wird benötigt?
- Registrierung bei OMNIA
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de
Kosten und Gültigkeit
- 195 €
- Gültigkeit 12 Monate
- Bis zu drei Fahrzeuge können registriert werden, jedoch nicht gleichzeitig parken. Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
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