Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim und ihrer örtlichen Volkshochschulen
§ 1 Allgemeine Gebührenpflicht
Die Kreisverwaltung, die Verbandsgemeinden und Städte erheben zur Mitfinanzierung des Aufwandes, der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kreisvolkshochschule und ihrer örtlichen Volkshochschulen entsteht, für von diesen durchgeführte Veranstaltungen – sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden – Gebühren nach den zur Zeit gültigen Richtlinien der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim.
§ 2 Anmeldung und Teilnahmezahl
1. Anmeldungen
werden schriftlich entgegengenommen
(dafür steht z. B. das
Anmeldeformular im Programmheft als Kopiervorlage
zur Verfügung).
Anmeldungen sind auch telefonisch, persönlich
oder über Internet
möglich.
2. Es
gilt die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnahmezahl.
Die zur
Verfügung stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge
des
Anmeldeeingangs vergeben.
3. Die
Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweils genannten
veranstaltenden
örtlichen Volkshochschule oder der Geschäftsstelle.
Bei Vorträgen
entfällt eine Anmeldung, außer es wird bei der
Ausschreibung
ausdrücklich darauf hingewiesen.
4. Es erfolgt in der Regel keine Bestätigung der Anmeldung. Findet
eine Veranstaltung nicht statt, erfolgt eine Benachrichtigung.
Anmeldungen werden schriftlich entgegengenommen (dafür steht z. B.
das Anmeldeformular im Programmheft als Kopiervorlage zur
Verfügung). Anmeldungen sind auch telefonisch, persönlich oder über
Internet möglich.
§ 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die angemeldeten Teilnehmer/innen,
bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
§ 4 Gebührenhöhe
1. Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung festgesetzte
veröffentlichte Teilnahmegebühr, unabhängig davon, wie oft der Kurs
besucht wird.
2. Veranstaltungen mit weniger als der ausgewiesenen
Mindestteilnahmezahl finden im allgemeinen nicht statt, es sei denn,
die Teilnehmer/innen zahlen eine erhöhte Gebühr oder sind mit
einer verkürzten Unterrichtszeit einverstanden.
§ 5 Fälligkeit
§ 6 Zahlungsweise
§ 7 Ermäßigung
1. Eine Ermäßigung wird nur bei Kursen gewährt, die mit mindestens
20 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) ausgeschrieben sind.
Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem Nachweis der genannten Voraussetzungen wird die Kursgebühr um 25 Prozent verringert:
- für Schüler, Studenten, Auszubildende;
- für Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab 80 Prozent)
- für Inhaber der Jugendleiter-Card.
Treten mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die Teilnahmegebühr nur einmal ermäßigt.
EDV-Kurse, Schulabschlüsse, Zertifikatskurse sowie Kursveranstaltungen im Freizeitbereich und Studienreisen sind generell von einer Ermäßigung ausgenommen.
2. Die für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Materialkosten) erhobenen Zuschläge werden nicht ermäßigt.
3. Bei finanzieller Notlage kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Über Gebührenbefreiung entscheidet die Leitung der Kvhs in Absprache mit der Leitung der jeweiligen örtlichen Volkshochschule.
§ 8 Rücktritt, Gebührenrückzahlung
1. Stehen wichtige persönliche Gründe einer Teilnahme entgegen, kann im Einzelfall von der Gebührenerhebung abgesehen werden. Abmeldungen beim Dozenten sind nicht möglich! Bei Abmeldung kann die Kreisvolkshochschule bzw. eine ihrer örtlichen Volkshochschulen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnen.
2. Bei Studienfahrten/-reisen ist Rücktritt/Storno nur unter besonderen Bedingungen möglich und in der jeweiligen Ausschreibung gesondert geregelt.
3. Theater-/Musicalkarten können nicht zurückgenommen werden.
4. Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens der Kreisvolkshochschule oder einer ihrer örtlichen Volkshochschulen abgesagt, werden geleistete Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
§ 9 Haftung
Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen können den Teilnehmer/innen gegenüber keinerlei Haftung bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachschäden übernehmen.
§ 10 Hausordnung
Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen sind in den jeweiligen Gebäuden Gäste. Die Hausordnungen sind zu befolgen.
§ 11 Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2003 in Kraft.