Sollten die Einrichtungen weiterhin im Notbetrieb sein, werden die Elternbeiträge im Bereich Krippe, Hort und Betreuende Grundschule nur fällig, wenn Kinder die Einrichtung an mehr als 10 Tagen besuchen. Hier wird dann der volle Beitrag fällig. Die monatliche Verpflegungspauschale in den Kindertagesstätten bleibt weiterhin ausgesetzt, hier werden die Mittagessen nach den tatsächlichen Mahlzeiten abgerechnet.