Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“


Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023 die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens gem. §§ 2 ff. BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum dauerhaften Aufstellen der notwendigen baulichen Schutz- und Versorgungseinrichtungen für eine Waldkindergartengruppe im Bereich des städtischen Grundstücks Stadtpark, Flst. Nr. 1637/23, geschaffen werden. Konkret betroffen ist eine rd. 600 qm große Teilfläche der Wiesenlichtung nördlich angrenzend an die bestehenden Tennisplätze, zwischen dem Parkplatz an der Grillhütte im Westen und dem Gebäudekomplex Parkschenke/Sommerhalle im Osten.

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt

Kartenausschnitt

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023 hat der Stadtrat sodann den Vorentwurf des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen.

Damit sich Bürger und Öffentlichkeit über die Planungsinhalte informieren können, wird nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der bereits vorliegenden Umweltinformationen durchgeführt. Hierbei wird im Sinne von § 3 (1) BauGB auch Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern bzw. diese zu erörtern.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Grünstadt  in der Zeit

vom 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023


Während des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen hier unter Laufende Verfahren - Bebauungsplan „Waldkindergarten“  abgerufen werden.

Zusätzlich können die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, wobei auch die Möglichkeit zur persönlichen Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanentwurfs gegeben ist.

 Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt oder per E-Mail an dirk.theobald@gruenstadt.de vorgebracht werden.


Grünstadt,  28. Juli 2023

Stadtverwaltung Grünstadt

Klaus Wagner, Bürgermeister