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Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Grünstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.10.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Waldkindergarten“ mit Begründung, Umweltbericht in der Fassung 10/2023 und den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen beschlossen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum dauerhaften Aufstellen der notwendigen baulichen Schutz- und Versorgungseinrichtungen für eine Waldkindergartengruppe im Bereich des städtischen Grundstücks Stadtpark, Flst. Nr. 1637/23, geschaffen werden.
Konkret betroffen ist eine rd. 600 qm große Teilfläche der Wiesenlichtung im Bereich des Stadtparks, nördlich angrenzend an die bestehenden Tennisplätze, zwischen dem Parkplatz an der Grillhütte im Westen und dem Gebäudekomplex der Parkschenke/Sommerhalle im Osten.
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft damit einen Teil des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 1637/23.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen Umweltinformationen, erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz durch Veröffentlichung der Planunterlagen hier in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023.
Während des Auslegungszeitraums können die ausgelegten Planunterlagen unter der folgenden Adresse abgerufen werden.
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Laufende Verfahren
Die Planunterlagen können gem. § 3 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz auch im Rathaus der Stadt Grünstadt, -Bauabteilung-, Kreuzerweg 7, Erdgeschoss, im Flurbereich vor Zimmer 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten, d.h. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich bzw. elektronisch an die Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt bzw. per E-Mail an dirk.theobald@gruenstadt.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit, insbesondere
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Angaben zu natürlichem Radonpotenzial, Auswirkungen von Starkregen sowie der Erholungsfunktion des Plangebiets
Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, insbesondere
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Angaben zum Zustand von Natur und Landschaft im Plangebiet, geschützten Biotopen, heutiger realer und potenzieller natürlicher Vegetation, Tier- und Pflanzenarten sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Beeinträchtigungen
- Stellungnahme des Landesjagdverbandes vom 02.10.2023 mit Anregungen zur Eingriffsregelung und Vorschlägen zu möglichen Pflanz- und Pflegemaßnahmen im Hinblick auf wild lebende Tierarten
- Stellungnahme des BUND vom 12.08.2023 und Pollichia e.V. zum umweltpädagogischen Wert des Waldkindergartens und des geringen Eingriffs in Natur und Landschaft durch die hierfür benötigen baulichen Anlagen
Informationen zum Schutzgut Fläche und Boden, insbesondere
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern mit Angaben zu derzeitiger Bodenart und -nutzung, Flächeninanspruchnahme sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Beeinträchtigungen
Informationen zum Schutzgut Wasser, insbesondere
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Angaben zu Grund- und Oberflächenwasser, Niederschlagsmengen sowie am Eisbach, sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Wasserpotenzial auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Beeinträchtigungen
- Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebs Grünstadt (EBG), vom 05.09.2023 und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Neustadt, vom 19.09.2023 zur schadlosen Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
Informationen zum Schutzgut Luft und Stadtklima
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Angaben zur siedlungsklimatischen Funktion des Plangebiets insbesondere in Bezug auf die thermische Situation und Kaltluftproduktion, sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Luft- und Klimapotenzial auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Beeinträchtigungen
Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern mit Angaben zur Bedeutung des Plangebiets für das Landschaftsbild, sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild auch im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Beeinträchtigungen
Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe
- Umweltbericht vom Oktober 2023, WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, und Stellungnahme Generaldirektion Kulturelles Erbe, Praktische Denkmalpflege, Mainz, vom 22.08.2023 zur Lage des Plangebiets in der Denkmalzone „Stadtpark“
- Stellungnahme Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Speyer, vom 21.08.2023 zur Angabe einer archäologischen Fundstelle und Auflagen, die bei der Bauausführung bzw. beim baubedingten Freilegen von archäologischen Funden/Kleindenkmälern zu berücksichtigen sind.
Hinweis
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a (6) S. 1 i.V.m. § 3 (2) S. 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Grünstadt, den 27.10.2023
Stadtverwaltung Grünstadt
Klaus Wagner, Bürgermeister