| Baurechtliche Anforderungen an gewerbliche Räume | Hinweise für die Errichtung oder Nutzungsänderung gewerblicher Gebäude oder Büroräume
Bauen ist keine Kleinigkeit. Dies gilt um so mehr, wenn es um Gewerbe- oder Bürogebäude geht. Nachfolgend haben wir einige Punkte zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg in das Baugenehmigungsverfahren erleichtern sollen.
Ihre Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Grünstadt zu baurechtlichen Fragen sind:
Dirk Theobald Stadtverwaltung Grünstadt Kreuzerweg 2, EG, Zimmer 2, 67269 Grünstadt
Tel.: 06359/805-402 Fax: 06359/805-500 eMail: dirk.theobald@gruenstadt.de
Otwin Schneider Stadtverwaltung Grünstadt Kreuzerweg 2, EG, Zimmer 5, 67269 Grünstadt
Tel.: 06359/805-401 Fax: 06359/805-500 eMail: otwin.schneider@gruenstadt.de
| | | | Kann ich das vorgesehene Grundstück oder evtl. bereits vorhandene Gebäude überhaupt gewerblich nutzen ? • im reinen Wohngebiet: Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner dieses Gebietes zugelassen werden;
Beispiele für Läden: Lebensmittelgeschäfte, Drogerie, Milchladen Beispiele für Handwerksbetriebe: Bäckerei, Friseur, Schneiderei, Schuhmacherei.
• im allgemeinen Wohngebiet: nicht störende Handwerksbetriebe (s.o.) und die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften
Beispiele: Ein-Mann-Betriebe ohne Lärmentwicklung.
• in Mischgebieten: Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören;
Beispiele: Kleinbetriebe ohne wesentliche Lärmentwicklung
• in Gewerbegebieten: nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe
Beispiele: Alle Gewerbearten, die die gesetzliche Nachtzeit einhalten(sonst nur im Industriegebiet zulässig).
• in Industriegebieten: Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Beispiele: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen
• sonstige Sondergebiete: z.B. sonstiges Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsgebiete
Kann ich das vorgesehene Grundstück oder evtl. vorhandene Gebäude ganz oder teilweise z.B. für Bürozwecke nutzen ?
• im reinen Wohngebiet: nein • im allgemeinen Wohngebiet: nur teilweise bzw. einzelne Räume • in Mischgebieten: zulässig • in Gewerbegebieten: zulässig.
Auskunft über den Gebietscharakter erteilt die Bauabteilung der Stadtverwaltung Grünstadt.
| | | | Bauantrag
Ein vollständiger Bauantrag ist zeit- und geldsparend. Wesentlich ist dabei auch die Wahl eines fachkundigen Planfertigers/Entwurfverfassers.
Was benötige ich auf jeden Fall ?
• Bauantragsmappen mit den amtlichen Vordrucken: gibt es bei der Druckerei Sommer in Grünstadt oder im Online-Bürgerbüro auf der Homepage der Stadt Grünstadt (3-fach)
• amtlicher Lageplan (nicht älter als 6 Monate): erhältlich beim örtlichen Katasteramt
• eine vollständige Zusammenstellung aller einzureichenden Unterlagen ist in der Bauvorlagenverordnung enthalten.
• habe ich genügend Mehrfertigungen der Plansätze eingereicht ?
Bei gewerblichen Baumaßnahmen müssen verschiedene Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, z.B. Straßenverkehrsbehörde, Immissionsschutz, Versicherungskammer, Gewerbeaufsichtsamt u.a.
Eine schnelle Sachbearbeitung ist daher nur möglich, wenn alle Stellen gleichzeitig beteiligt werden können.
Die Antragsunterlagen sind bei der Stadtverwaltung Grünstadt -Bauabteilung- einzureichen.
| | | | Bauvoranfrage
Ich will zunächst einzelne, grundlegende Fragen verbindlich abklären, bevor ich das Grundstück erwerbe oder dem Planfertiger den Auftrag erteile, Pläne zu erstellen.
Was will ich wissen ?
• Ist das Grundstück meinen Wünschen entsprechend nutzbar?
• Kann das Gebäude nach meinen Vorstellungen (z.B. Länge oder Höhe des Gebäudes) errichtet werden?
Nutzen Sie bei problematischen Bauvorhaben die Möglichkeit der Bauvoranfrage. Sie benötigen:
• amtliche Vordrucke: bei der Stadtverwaltung Grünstadt oder im Online-Bürgerbüro auf der Homepage der Stadt Grünstadt (3-fach)
• amtlicher Lageplan
• evtl. Nachbarbeteiligung (formlos)
• Einreichung bei der Stadtverwaltung Grünstadt
Ihre Bauvoranfrage wird mit einem Bescheid beantwortet. Sollte er negativ sein, können Sie hiergegen Widerspruch und bei dessen Erfolglosigkeit Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Ist der Bauvorbescheid positiv, so kann der spätere Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden, die Gegenstand der Prüfung bei der Voranfrage waren.
| | | | Nutzungsänderung
Für die Änderung der Nutzung vorhandener Gebäude oder Grundstücke gelten grundsätzlich die obigen Ausführungen.
Allerdings kann eine Nutzungsänderung genehmigungsfrei sein, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen, insbesondere planungsrechtlichen Vorschriften gelten wie für die bisherige; dies gilt jedoch nicht für Grundstücke im Außenbereich.
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