Aufnahme in die Liste der barrierefreien Einrichtungen / Erhebungsbögen
Falls Sie ein Geschäft, eine Bank, ein Restaurant, ein Beherbergungsbetrieb oder ähnliches besitzen, das barrierefrei ist, können Sie sich untenstehende Erhebungsbögen ausdrucken, ausfüllen und an Herrn Raschke, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt
schicken. Oder Faxen an: 06359/8001-821.
Da die Vorgaben für eine barrierefreie Einrichtung nicht jedem bekannt sind, möchten wir hier einige wesentliche Kriterien nennen:
Barrierefreiheit bedeutet, dass z.B. ein Geschäft für jeden Menschen mit und ohne Behinderung ohne Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Wichtig ist, dass die betroffene Person (z.B. Rollstuhl- oder Rollatorfahrer) selbstständig ihr Ziel erreichen kann.
Bei nicht ebenerdigem Zugang muss eine Rampe oder Fahrstuhl vorhanden sein. Die Rampe darf nur eine Steigung von max. 6 % aufweisen, weil für Rollstuhlfahrer sonst Kippgefahr besteht.
Türen und Verkaufsgänge müssen z.B. von Geschäften eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen, so dass sie für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl gut passierbar sind. Für Menschen mit Gehschwierigkeiten sollte im Geschäft etc. eine Sitzmöglichkeit vorhanden sein.
Im Restaurantbereich ist darauf zu achten, dass einige Tische eine unterfahrbare Tiefe von mindestens 67 cm und eine Breite von 80 cm aufweisen.
Wenn eine Behindertentoilette vorhanden ist, muss diese eine freie Fläche von ca. 1,50 x 1,50 m vor dem WC haben.
Ausführlichere Hinweise zu den baulichen Vorgaben der Barrierefreiheit entsprechend der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz etc. können dem „Merkblatt für barrierefreies Bauen für Architekten und Bauherren“ (Stand 1.8.2004) entnommen werden. Sie können das Merkblatt über www.mainz-bingen.de , Stichwort „Behindertenbeauftragter“ aufrufen.
Erhebungsbögen:
- Erhebungsbogen für Geschäfte und Banken
- Erhebungsbogen für Restaurants
- Erhebungsbogen für Beherbergungsbetriebe

