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Anträge auf Ermäßigung des Elternanteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule im Schuljahr 2010/2011
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist beim Schulträger, der Stadt Grünstadt, abzugeben.
Hinweis:
Verwenden Sie den Antrag für den Sozialfonds, wenn Sie:
- Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2)
oder
- Leistungen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung)
oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. In diesen Fällen genügt die Kopie des aktuellen Leistungsbescheides.
Den Antrag für den Härtefallfonds nutzen Sie bitte, wenn bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Auf dem Antrag selbst finden Sie Erläuterungen welche Nachweise wir benötigen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, zahlen Sie pro Essen statt dem regulären Tarif von 3,25 EUR nur 1,00 EUR, eine komplette Befreiung von der Zahlungspflicht erfolgt nicht.
Sie müssen also auch weiterhin Guthaben auf den Ihnen ausgehändigten Chip bzw. das vorhandene Guthabenkonto durch Überweisung aufladen.
Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Ermäßigung nicht möglich ist, und erst ab Zeitpunkt des Antragsentscheides eine Ermäßigung erfolgen kann.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herrn Geißler (06359/805-119) und Frau Butz (06359/805-160) gerne zur Verfügung.
Anträge:
- Antrag auf Ermäßigung des Elternanteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule im Rahmen der Sozialfonds-Regelung im Schuljahr 2010/11
- Antrag auf Ermäßigung des Elternanteils an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule im Rahmen der Härtefall-Regelung im Schuljahr 2010/11

